Darlehensgebühren – Rückforderung bis 10 Jahre nach Vertragsabschluss

Die Bearbeitungsgebühr, die Banken für Darlehen gerne gefordert haben ist nicht korrekt. Mit Verweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs Az.: XI ZR 348/13 und 17/14 können Sie die Bearbeitungsgebühren für Darlehen einschließlich der Zinsen zurückfordern. Das gilt für alle Konsumentendarlehen, ausser für KfW Darlehen, hier steht das Urteil noch aus. Und natürlich gilt das nur in Deutschland.

Bildquelle: Andreas Hermsdorf, pixelio.de

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Wichtig ist, dass die Banken schriftlich zur Rückzahlung aufgefordert werden. Das gilt auch für bereits zurückbezahlte und abgeschlossene Darlehen.

Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre!

Rückforderungen sind rückwirkend möglich bis ins Jahr 2004! Bei Darlehen ist eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bis 31.12.2014 möglich.

 

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Das gilt auch für die Verzinsung der Bearbeitungsgebühr!
Die Zinsen für die von der Bank einbehaltene Bearbeitungsgebühren liegen bei 5 % über dem festgelegten Basiszins der Bundesbank. Das sind zum Beispiel für die Jahre 2007 und 2008 ca. 3 %.

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Und so geht es:

Anspruch prüfen

  1. Darlehensvertrag raussuchen – Kontoauszug oder Vertrag
  2. Verjährungsfrist prüfen, Verträge vor 2004 abgeschlossen, sind bereits verjährt

Antrag auf Rückforderung bei der Bank stellen

  1. Antrag auf Rückforderung, einschliesslich Zinsen, schriftlich, Musterbrief bei Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest, oder ADAC
  2. unter Angabe der Bundesgerichtshofsurteile Az.: XI ZR 348/13 und 17/14
  3. Verjährungsfrist beachten, 10 Jahre
  4. als Einschreiben an die Bank

Musterbrief für bereits vollständig entrichteter Bearbeitungsgebühr.

Musterbrief für die erst teilweise entrichtete Bearbeitungsgebühr.

 

 

Weist die Bank die Rückforderung zurück, gibt es Anwälte, die bereits Sammelklagen zu diesem Thema vorbereiten.

 



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