GEZ Reform, Änderung auf Rundfunkbeitrag – ab 01.Januar 2013

Bisher GEZ, neu heisst es jetzt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Änderung der bisherigen GEZ Gebühr auf neu Rundfunkbeitrag => ab 01.Januar 2013

Und nicht nur der Name hat sich geändert. Einfacher soll es nun werden! Der Verwaltungsaufwand soll reduziert werden. Natürlich für die Beitragsermittlung, wer den Rundfunkbeitrag bezahlen muss.

Ab 01.Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig. Und das auch, wenn kein Empfangsgerät wie Fernseher, Radio oder PC in der Wohnung steht.

Höhe des Rundfunkbeitrags

Der Rund­funk­beitrag beträgt 17,98 Euro pro Monat. Das ist die gleiche Summe, wie die bisherige GEZ Gebühr.

Was ist mit den Personen, die bislang eine GEZ Befreiung hatten?

Für diejenigen, die weiterhin Sozial­leistungen wie Arbeits­losengeld II, Sozial­hilfe, Bafög, oder auch die Grund­sicherung im Alter oder Blinden­hilfe beziehen, ändert sich nichts. Mit dem Bescheid, kann weiterhin die Befreiung vom Rund­funk­beitrag beantragt werden. Die Unterlagen zur Beantragung gibt es online unter www.rundfunkbeitrag.de oder bei den Sozialämtern. Die Befreiung gilt für die Dauer des Bescheides. Eine Liste der Personen, für die eine Befreiung oder Ermäßigung möglich ist, stellt der Beitrags­service von ARD ZDF Deutsch­land­radio zur Verfügung. Hier geht’s zu der Liste.

Für die Personen, die zum Jahres­wechsel 2012/2013 bereits befreit sind, muss nichts getan werden.

Sind an einer Adresse mehrere Personen gemeldet und ist ein Bewohner befreit, muss der andere, der nicht befreit ist, für die Wohnung voll bezahlen. Das gilt natürlich auch für Wohngemeinschaften.

Quelle: Wolfgang Pfensig, pixelio.de

Und wer zieht den Rund­funk­beitrag ein?

Bisher wurde das durch die Gebühren­einzugs­zentrale erledigt, auch allgemein bekannt unter dem Namen GEZ. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service. Das ist auch die Adresse, an die man sich künftig bei Ummeldungen oder auch für Befreiungen wenden muss. Aber die Adresse bleibt gleich.

Erteilte Einzugs­ermächtigungen bleiben weiterhin bestehen.

ARD ZDF Deutsch­land­radio
Beitrags­service
50656 Köln

Inhalt der Reform

Ab 01. Januar 2013 muss für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Der neue Rund­funk­beitrags­staats­vertrag definiert eine Wohnung als baulich abge­schlossene Raum­einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang vom Treppen­haus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Es spielt keine Rolle, wie viele Räume die Wohnung hat. Wohnt ein voll­jähriges Kind in einer Einlieger­wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad im Haus der Eltern, hat es demzufolge einen eigenen Rund­funk­beitrag zu zahlen.

Für viele, ob Hauseigentümer, oder Mieter, ändert sich nur der Name der Gebühr für Radio und Fernsehen und der Empfänger der Gebühr. Wer zum Beispiel allein in einer Wohnung lebt oder mit seinem Partner und bisher 17,98 Euro gezahlt hat, zahlt diesen Beitrag auch weiterhin. Diese Personen müssen ab dem 1. Januar 2013 nicht tätig werden. Sie werden die Umstellung vermutlich gar nicht merken.

Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung zu bezahlen!

Kleingärtner mit einer Gartenlaube sind wohl nicht davon betroffen, da Gartenlauben nach dem Bundes­kleingartengesetz nicht zum Wohnen genutzt werden dürften. Ausnahme ist, wenn Lauben entgegen des Verbots doch bewohnt werden. Bei gelegentlicher Übernachtung ist demnach auch weiterhin nichts zu befürchten.

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Anders sieht es aus bei Wochen­endhäusern außerhalb von Kleingarten­anlagen. Sofern sie zum Schlafen und Wohnen geeignet sind, ist der volle Beitrag durch die Bewohner zu bezahlen. Natürlich nur für den Zeitraum, in dem das Wochenendhaus auch bewohnt wird. Eine Abmeldung für den nicht genutzten Zeitraum, auch saisonal, kann natürlich vorgenommen werden.

Und was ist mit Wohn­wagen? Gelten die auch als Wohnung?

Für einen Wohn­wagen, der für Urlaubs­fahrten genutzt wird, muss kein eigener Beitrag gezahlt werden. Wird der Wohnwagen als Dauercamper auf einem Dauercampingplatz genutzt und auch tatsächlich dauerhaft bewohnt, ist für diesen Zeitraum auch der Rundfunkbeitrag fällig.

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Gilt das auch auch die Bewohner eines Zimmers in einer Seniorenwohnanlage?

Ja, ausreichend ist, dass das Zimmer zum Schlafen und Wohnen geeignet ist. Nur bei nicht dauer­hafter Unterbringung fällt der Beitrag nicht an, zum Beispiel Rehabilitation in einem Pfle­geheim.

Und woher weiß der Beitragsservice, wer in welcher Wohnung wohnt?

Die Daten werden ermittelt über einen Daten­austausch mit den Meldebehörden der Gemeinden und Kommunen. Auch der Ankauf von Privat­adressen durch die Rund­funk­anstalten ist ab 2015 statthaft. Nach dem Rund­funk­beitrags­staats­vertrag gilt die Vermutung: Wer an einer Adresse gemeldet ist, wohnt dort auch und muss den Rund­funk­beitrag zahlen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Wohnung als Haupt- oder Zweit­wohnung genutzt wird. Wer an zwei Adressen gemeldet ist, zahlt grund­sätzlich zweimal den vollen Beitrag. Auch der Eigentümer der Wohnung kann über die Mieter der Wohnung vom Beitragsservice befragt werden.

Und wer im Miet­vertrag genannt ist, gilt als Wohnungs­inhaber.

Aber der Extrabeitrag, der in einigen Bundes­ländern für nicht­eheliche Partner für ihr Auto 5,76 Euro bezahlt werden musste, entfällt mit der Reform.
Ein winziger Vorteil! ;-)

Und wenn eine Wohnung über längere Zeit nicht genutzt wird, obwohl man dort angemeldet ist, muss darüber ein Nachweis erbracht werden, zum Beispiel mit einer Meldebescheinigung aus dem Ausland.

Grundsätzlich gilt, wer nicht bezahlt muss rückwirkend zahlen, maximal für die zurück­liegenden drei Jahre.


Kommentare

  1. Da ich mehrere Monate im Jahr meine Wohnung wegen Urlaub verlasse,
    wurde mir von GEZ seit 5 Jahren die Gebühr für diese Zeit erlassen.
    In diesem Jahr wurde mein Antrag abgelehnt.
    Nach meiner Meinung ist dieses Verfassungswidrig da es praktisch eine Steuer auf Wohnungen darstellt,dieses wurde von allen Innenministern unterschrieben, eine Steuer darf aber nicht von den Ländern sondern nur vom Bundestag erhoben werden.

  2. bernhard röpke meint:

    vor 2 Tagen bekam ich von der GEZ ein Schreiben, ich soll Gebühren zahlen weil ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach habe. Das Haus wird eigen genutzt und ich zahle Gebühren. Hat jeman ähnliche Erfahrungen gemacht?

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