Im Immobiliengeschäft kommt es auf den richtigen Makler an!

Auf der Suche nach dem passenden Haus, der Wohnung, der Traumimmobilie?

Ob Haus oder Wohnung, es ist sehr komplex und ohne Fachwissen schwierig, die richtige Immobilie, das optimale Haus oder die perfekte Wohnung, zu finden. Das fängt meist bereits bei der Suche an!

 

Quelle: Thorben Wengert, pixelio.de

Bildquelle: Thorben Wengert, pixelio.de

Nicht immer ist ein Alleingang auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie, nach einem Haus oder einer Wohnung, sinnvoll.

Ein Makler kann hier schon eine  gute Alternative sein, wenn man einiges bedenkt und die richtige Maklerwahl trifft. Bei Weitem nicht alle Makler halten das was sie versprechen und da lautet der wohl treffende Spruch folgerichtig: “Vorbeugen ist besser als Heilen.” So auch bei der Suche nach einem geeigneten Immobilien Makler.
 

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Die Aufgaben eines Maklers

 
Im Wesentlichen besteht die Dienstleistung eines Maklers darin, den Anbieter und den Interessenten am Immobilienmarkt zusammenzuführen, um mit Verkäufer und Käufer einen erfolgreichen Abschluss in der Vermittlung zu tätigen. Für den Verkäufer bedeutet das, den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Für den Käufer, die perfekte Immobilie zu erhalten, auch im Sinne von Preis und Leistung. In beiden Fällen ist der Immobilienmakler die adäquate Ansprechperson.
Ein entgeltlicher Anspruch des Immobilienmaklers besteht nur dann, wenn ein Vertragsabschluss zustande kommt. Diese Leistungen lassen sich Makler gut bezahlen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedienen sich einige Makler teilweise recht unsauberer Tricks.
Es werden Objekte angeboten, welche in keiner Weise der Beschreibung entsprechen, oder die Maklerprovision befindet sich jenseits von Gut und Böse. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab fundiert mit den Objekten bzw. den Verkaufspartnern auseinanderzusetzen. Eine gute Anlaufstelle für Informationen zum Thema Immobilien und Immobilienkauf ist z.B. www.rre-immobilien.de.
 

Worauf sollte man als Immobilien-Interessent oder Käufer achten?

 
Da sich im Prinzip jeder als Makler anmelden kann, ist nie sicher, ob es sich hier um einen professionellen und versierten Makler handelt. Viele seriöse Makler sind im Immobilienbereich von Verbänden, wie z.B.: Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Sachverständiger oder Verwalter angeschlossen. Das kann in jedem Fall schon einmal ein erster Anhaltspunkt bezüglich der Qualifikation eines Maklers sein. In der Aufgabenbandbreite eines Maklers spielen viele Faktoren eine Rolle. Hier sind Kenntnisse zu Immobilien im Bereich: Gebäudebeurteilung, Grundstück, Ortskenntnisse und Hausfinanzierung und auch notwendige Versicherungen durchaus für den Interessenten von Vorteil. Vor allen Dingen eine entsprechende Ortskenntnis im Umfeld des Objektes oder regionale Kenntnisse.

 

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Was versteht man unter einem Alleinvermittlungsauftrag?

 
Sie kennen weder den Makler noch seine Fähigkeiten. Geben Sie diesem einen Alleinvermittlungsauftrag, so bedeutet es, dass Sie sich für die Dauer des Vertrages, bei Mietverträgen drei Monate und bei Kaufverträgen sechs Monate an den Makler binden.
Hierbei handelt es sich um die gesetzlichen Bindungsfristen. Finden Sie in Eigenregie ein geeignetes Objekt, so steht dem Alleinbeauftragten Makler trotzdem die Maklerprovision zu.
Ausnahme: Es ist explizit im Alleinvermittlungsauftrag anzugeben, dass keine Maklerprovision anfällt, sofern Sie selbst einen Käufer finden.
Aus diesem Grunde sollten Sie nach Möglichkeit keinen Alleinvermittlungsauftrag vergeben.
Die bessere Alternative lautet hier: “Schlichter Maklervertrag”, dann verfügen Sie über mehr Spielraum.


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Wer ist haftbar, wenn die Wohnungsgröße falsch berechnet wurde?

 
Ist zum Beispiel die Flächenberechnung im Exposé des Maklers lückenhaft und entspricht nicht der tatsächlichen Größe, haftet der Makler nur wenn er die Berechnung selbst durchgeführt oder zumindest überprüft hat. Er muss sich nicht beim Vermieter oder Besitzer im Bezug auf die Größenangaben rückversichern.
Eine gewisse Portion Skepsis ist in jedem Fall angebracht, daher sollten Sie auch die Provision des Maklers überprüfen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Makler in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum Verkäufer oder Vermieter steht. Dann dürfte die Interessenlage klar sein. Auch hier sollten Sie die Verhältnisse in Erfahrung bringen.
Lassen Sie sich auch in keiner Weise auf einen Termin mit noch weiteren Interessenten ein.
Das erinnert an einen Schnelldurchlauf zu Ihren Ungunsten und stellt auch die Seriosität des Maklers infrage.
 

Worauf sollte bei der Auswahl eines Maklers noch geachtet werden?

 
Gute Empfehlungen sichern in der Regel auch einen guten Makler. Es nützt aber wenig wenn sich der Makler in dem bevorzugten Territorium nicht auskennt, oder das Territorium beschränkt ist auf ein bestimmtes Gebiet, oder sich die Erfahrung nicht auf den gesamten Immobilienmarkt bezieht. Ortskenntnisse und Erfahrung im Bereich Immobilien, vom Grundstück bis hin zum Mehrfamilienhaus, sollten bei dem Makler schon vorhanden sein, um Ihre Interessen zu 100% wahrnehmen zu können. Dazu gehören auch rechtliche Kenntnisse im Bau- und Mietrecht.
 

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Ein guter Tipp ist hier, bei der Maklerauswahl auch die Internetpräsenz des Maklers einzusehen.
Eine gute Darstellung und Präsenz des Maklers im Internet sichert auch ein weiteres Qualitätsmerkmal für den Makler. Zu den Makleraufgaben gehört auch die Immobilieneinschätzung, eine angepasste Preisfindung und Einschätzung der Marktlage. Haben Sie das Gefühl, dass hier noch Bedarf herrscht und auch das Exposé des Maklers zu wünschen übrig lässt, sollten Sie lieber die Suche nach einem geeigneten Makler weiter ausdehnen. Es gibt durchaus genug versierte und seriöse Makler, mit denen man eine Vertragspartnerschaft eingehen kann.
Erstellen Sie eine Checkliste für Ihre Traumimmobilie, das hilft auch dem Immobilienmakler.
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