Kauf Eigentumswohnung, auch die Nebenkosten/Hauskosten berücksichtigt ?

Eigentumswohnungen gelten allgemein als pflegeleichte Immobilie, aber mit dem Kaufpreis für die Eigentumswohnung ist es nicht getan. Berücksichtigen Sie bei den wiederkehrenden zukünftigen Kosten, nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Nebenkosten mit der Instandhaltungsrücklage, auch Wohngeld oder Hausgeld genannt.

Eine Hausverwaltung kümmert sich um die regelmässigen Abrechnung der Nebenkosten. Auch Reparaturen werden häufig über die Hausverwaltung abgewickelt. Meist wird die Treppenhausreinigung, Reinigung der Gehwege und die Pflege der Grünanlagen auch über die Hausverwaltung organisiert. Diese Dienstleistungen werden von der Hausverwaltung oft an externe Dienstleister vergeben.
Das hat natürlich seinen Preis und schlägt sich in den Nebenkosten nieder.
 

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Und das sollten Sie nicht unterschätzen! Neben den üblichen Nebenkosten wie Heizung, Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Gärtner fallen bei Eigentumswohnungen noch weitere Kosten an. Das sind unter anderem Wohngebäudeversicherung, Wartungskosten und Reparaturkosten, die Instandhaltungsrücklage und die Kosten für die Hausverwaltung.

Zur Deckung der Gemeinschaftsausgaben wird ein monatliches Hausgeld festgelegt, das beinhaltet auch die Instandhaltungsrücklage, die für grössere Reparaturen herangezogen wird. Fallen die Kosten für Reparaturen höher aus, wird auch mal eine Sonderumlage fällig. Schauen Sie sich deshalb auch gut das Gemeinschaftseigentum an und informieren Sie sich über Reparaturen, die angefallen sind oder anfallen werden. Scheuen Sie sich auch nicht, nach den Rücklagen zu fragen, und wie hoch aktuell die angesparte Rücklage ist.

Bei neuen Anlagen gibt es für die Nebenkosten leider keinen Anhaltswert, aber mit ca. 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche haben Sie eine gute Grundlage zur Kalkulation. Gerne wird bei Neubauten auch die Instandhaltungsumlage in den ersten 5 Jahren sehr niedrig angesetzt, da damit gerechnet wird, dass die 5 jährige Gewährleistungsfrist bei Neubauten die meisten Reparaturen trägt. Das hat aber zur Folge, dass der Rücklagentopf relativ leer ist. Und wenn dann doch mal eine Reparatur fällig wir, wird meist auch gleich eine Sonderumlage fällig.
 

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All diese Kosten werden mittels Verteilschlüssen auf die Eigentümer umgelegt. Bei den Verbrauchskosten wird dafür der gemessene Verbrauch zugrunde gelegt. Viel interessanter ist, wie die Kosten des Gemeineigentums umgelegt werden. Gerne wird nach Wohnungsanzahl verteilt, gängig ist aber auch die Verteilung nach Quadratmeter der Wohnfläche. Schauen Sie sich den Verteilschlüssel/ Umlageschlüssel an! Bedenken Sie auch, eine Änderung des Verteilschlüssels/ Umlageschlüssels kann nicht so einfach verändert werden.

Dieser Umlageschlüssel wird von allen Eigentümern gemeinsam festgelegt, einstimmig!

 


 

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