Hausbau – Vertrag

Sie wollen ein Haus bauen?

Der Hausbau-Vertrag ist die Basis für die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung des Gebäudes bzw. der jeweiligen Baugewerke, die der Hausbau-Vertrag beinhaltet. Und ist auch die Basis für die Ausführung der vereinbarten Baugewerke, also die Ausführungsvereinbarung bzw. Leistungsvereinbarung. Es ist ein Kaufvertrag für den Hausbau.

Auch bei schlüsselfertigen Bauvorhaben wird ein Hausbau-Vertrag geschlossen, der allerdings alle Baugewerke beinhaltet. Sehr häufig sind gerade bei Bauträgern, die schlüsselfertig bauen, die Gewerke nicht detailliert beschrieben.

Bildquelle: Ginkgo, pixelio.de

Bildquelle: Ginkgo, pixelio.de

Meist sind es Hausbau-Verträge, die nett zurecht gemacht sind, die kurz jedes Baugewerk beschreiben.
Hübsche ansprechende Hochglanz Hausbau-Verträge, die in einem kurzen Satz jedes Baugewerk beschreiben sind in der Regel nicht geeignet um klare Verhältnisse zu schaffen.

Wenn eine detailliertere Leistungsbeschreibung vorhanden ist, sind Sie als potenzieller Bauherr überfordert.

Die Baugewerke sind meist im Fachjargon geschrieben oder es werden Formulierungen benutzt, die für einen Nicht-Fachmann nicht lesbar sind. Dahinter verbergen sich manchmal Ausführungsvereinbarungen, die so nicht gewollt sind und auch so nicht besprochen worden sind. Auch wenn man glaubt, den Inhalt zu verstehen, ist das leider häufig nicht der Fall und meist mit Vorsicht zu behandeln.

 

Natürlich ist auch die kurze Beschreibung der Baugewerke nicht geeignet um ein Bauvorhaben umzusetzen, zumindest nicht für den potenziellen Bauherrn. Kurze Beschreibungen geben meist dem Bauunternehmen den Raum sich zu verwirklichen, das heisst meist “kostengünstige bis billigste Variante”! Oder sogar zu leistende Teilbereiche werden durch Formulierungen ausgeschlossen.
 
Sie werden jetzt sicher sagen…für den Bauherrn ist es aber zwingend erforderlich, dass der Vertragsinhalt verstanden wird. Ja, das stimmt. Deshalb steht der Bauherr auch rechtlich unter besonderem Schutz. Aber auch das rechtliche Einfordern der Ansprüche ist mit viel Ärger, Aufwand und Zeit verbunden. Und es ist leider auch hier so: Recht haben und Recht bekommen …!

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Es ist deshalb sehr zu empfehlen, einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu zu ziehen und den Hausbau-Vertrag im Detail überprüfen zu lassen.

Sinnvollerweise, bevor der Vertrag unterschrieben ist.

Aber auch, wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist, kann eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Baurecht helfen. Denn auch wenn nach Ihrer Meinung alles passt im bereits bestehenden rechtsverbindlichen Hausbau-Vertrag, lassen Sie den Hausbau-Vertrag von einen unabhängigen Stelle prüfen und gegenbenenfalls frühzeitig nachbessern.

Nur so kann man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen.

 

Das kostet Geld, ist aber sehr gut investiert. Denn nachträgliche Anpassungen und Änderungen kosten noch viel mehr Geld. Und da können Sie jeden Bauherrn fragen!

Sie haben keinen Rechtsanwalt für Baurecht in Ihrem Bekanntenpreis? Sehr wertvoll ist die Empfehlung von einer zuverlässigen Quelle. Die Rechtsanwaltskammer Ihrer Region hat auch ein Anwaltsverzeichnis nach Spezialgebieten. Auch der Architekt kennt sicher Rechtsanwälte für Baurecht.
 
Natürlich ist auch eine Versicherung sinnvoll, aber das kommt erst zum Tragen, nachdem der Hausbau-Vertrag unterschrieben ist. Auch eine Rechtsschutz Versicherung wird erst nach Vertragsabschluss, bzw. nach Unterschrift auf dem Hausbau-Vertrag eintreten. Die Rechtsschutz haftet nur, wenn Ihre Rechtsschutz den Hausbau-Vertrag auch abdeckt und weiterhin, wenn der Hausbau-Vertrag Leistungen zusichert und das nicht erfüllt wird.

Wohngebäudeversicherung

Grundbesitzerhaftpflicht 1