DNA Auswertungen

 

Petition:

Änderung § 81 e StPO Absatz 1 zur Aufklärung von Mordfällen

Unsere Technik ist soweit. Mittlerweile können bei der Untersuchung der DNA Merkmale wie Herkunftsregion, Augenfarbe, Haarfarbe etc. bestimmt werden. Unser aktuelles Gesetzt lässt jedoch nur zu, dass das Geschlecht bestimmt werden kann. Alle weiteren Daten darf die Kriminaltechnik der Polizei nicht auswerten.

Um Kriminalfälle schneller aufklären und effizienter bearbeiten zu können, wäre es notwendig dieses Gesetz an die neuen Entwicklungen anzupassen. Bitte unterstützt  dabei, damit dieses Gesetz geändert werden kann.

Hier geht es zur Petition!

Bitte nicht vergessen, den Link in Eurer Mailbox zu bestätigen!

Bildquelle: Paul-Georg Meister, pixelio.de

Bildquelle: Paul-Georg Meister, pixelio.de

 

 

Auszug aus dem aktuellen Gesetzestext: § 81e StPO
Molekulargenetische Untersuchung

(1) An dem durch Maßnahmen nach erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach § 81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.

Quelle des Auszugs: dejure.org/gesetze/StPO/81e.html
 
DNA Daten, die vorhanden sind, jedoch nicht verwertet werden dürfen… was ist das für ein Irrsinn. Eine DNA Datenbank, in der alle Daten von allen Bürgern, sowie der neu Hinzukommenden gespeichert sind, wäre optimal. Die Aufklärungsrate wäre sensationell.

Ihre Meinung ist uns wichtig

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