Immobilienkredite – neue Richtlinien

Die Mitgliedstaaten müssen die  Richtlinie 2014/17/ЕU über Wohnimmobilienkreditverträge bis März 2016 in die nationale Gesetzgebung einbringen und umsetzen.

Im Rahmen der Vorgaben der EU wird aktuell ein Gesetzentwurf vorgelegt zur Harmonisierung der Kreditvergabe in der Europäischen Union und damit eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Bildquelle: I-vista, pixelio.de

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Diese EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten fordert eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und da prinzipielle Regeln und Anforderungen zur Durchführung der Kreditvergabe. Im Besonderen soll eine einheitliche Regelung bezüglich der Geschäftsgebarung und der Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals des kreditgebenden Instituts durchgesetzt werden, soll heißen, einheitliche Beratungsstandards. Weiterhin hat jedes Institut die Verpflichtung zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Die EU Richtlinie beinhaltet auch Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung, Regeln zu Fremdwährungskrediten, Regeln zu Koppelungs- und Bündelungsgeschäften, sowie einige Prinzipien zur Immobilienbewertung, zu Zahlungsrückständen und der Zwangsvollstreckung. Auch einheitliche Regeln zur Berechnung des effektivem Jahreszins werden durch diese EU-Richtlinie vorgegeben.

Bildquelle: FotoHiero, pixelio.de

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Im Wesentlichen wird die Möglichkeit geschaffen, dass Kreditvermittler auch in anderen Mitgliedstaaten tätig werden können. Das allerdings nur dann, wenn sie die Zulassungsbedingungen in ihrem Herkunftsmitgliedstaat erfüllen.

 

Grundsätzlich gibt es bis anhin erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.

Mit dieser neuen EU_Richtlinie soll die Zugänglichkeit, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit von Kreditdaten verbessert werden und Grundsätze für verlässliche Kreditvergabestandards geschaffen werden. Mit der einheitlichen Einführung von Obergrenzen im Verhältnis zwischen Kredithöhe und Immobilienwert, Kredithöhe und Einkommen oder Schulden und Einkommen soll eine Überschuldung privater Haushalte vermieden werden.

 

Die Harmonisierung innerhalb der EU soll zu klaren, flexiblen und gerechteren Immobilienkreditverträgen und damit zu transparenteren, effizienteren Kreditvergabe und Kreditaufnahme beitragen und damit ein hohes Verbraucherschutzniveau für Kreditnehmer und Darlehensnehmer schaffen.

Quelle: Europäische Kommission

 

Link zur RICHTLINIE 2014/17/ЕU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Mit der stärkeren Verpflichtung der Banken und den einheitlichen Beratungsstandards wird die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft strenger geprüft.

Wir sind gespannt, ob der aktuell geplante Gesetzentwurf die Vorgaben der EU abdeckt.

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