Starke Regenfälle – Wasser im Keller!

Immer wieder für Hausbesitzer aktuell, Wasser im Keller.
In Regenperioden nimmt diese Sorge zu!

Sie sind betroffen und haben Wasser im Keller aufgrund starker Regenfälle?

Was ist zu tun und wer haftet?

Machen Sie Photos (lieber zu viel als zu wenig) mit kurzer Beschreibung des Sachverhalts.
Informieren Sie immer Ihre Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung stellt gerne einen Baugutachter, der auch für Sie nützlich sein kann.

Aber zuerst einmal muss festgestellt werden, wo ist das Wasser eingedrungen und warum. Zur Überprüfung wird wahrscheinlich ein Baugutachter notwendig sein…vielleicht bekommen Sie auch das Baugutachten der Gebäudeversicherung ausgehändigt!

Weiterhin gibt es verschiedene Kriterien, die für den Hauseigentümer unterschiedliche Vorgehensweisen vorgeben.

Grundsätzlich wird unterschieden in

  • Baugewährleistung
  • Garantiefall
  • Versicherungsschaden

Ist das Regenwasser über Fenster oder Kellertüren eingedrungen?

Prüfen, ob Schäden durch Regenwasser über die Gebäudeversicherung abgedeckt wird.
Hier haftet, sofern der Schadensfall über die Gebäudeversicherung abgedeckt ist, die Gebäudeversicherung für den Wasserschaden. Trockenlegung des Kellers, Instandsetzung der Fenster oder Türen, Folgeschäden beseitigen.

Ist das Regenwasser durch Wände und Boden eingedrungen?

Prüfen, ob eine weiße Wanne notwendig war und der Keller mit einer weißen Wanne ausgeführt wurde. Sind die Wände nicht dicht?

Mit weißer Wanne (wasserdichter Keller):
In dem Fall ist es wahrscheinlich ein Baumangel und es haftet der jeweilige Verursacher.

Prüfen, ob der Schaden in der Baugewährleistungsfrist (bis 5 Jahre nach Bauabschluss) liegt:
Ist wahrscheinlich ein Baumangel und damit eine Baugewährleistung. In diesem Fall haftet voraussichtlich der Bauträger oder die Kellerbaufirma. Der Mangel ist von der Kellerbaufirma zu beseitigen und der Wasserschaden ebenfalls durch sie zu beheben. Weiterhin Trockenlegung des Kellers, Folgeschäden beseitigen.

Außerhalb der Baugewährleistungsfrist (über 5 Jahre nach Bauabschluss):
Prüfen, ob von der Kellerbaufirma Dichtheitsgarantien (z.B. bei Fertigkeller) gegeben wurden und der Schadensfall in der Garantiezeit liegt.
Ist wahrscheinlich ein Baumangel innerhalb der Garantiezeit.  In diesem Fall haftet voraussichtlich der Bauträger oder die Kellerbaufirma. Der Baumangel ist von der Kellerbaufirma zu beseitigen und der Wasserschaden ebenfalls durch sie zu beheben. Weiterhin Trockenlegung des Kellers, Folgeschäden beseitigen.

Ohne weißer Wanne (kein wasserdichter Keller):
Wahrscheinlich kein Baumangel, da die Dichtheit des Kellers nicht im Lieferumfang war und nicht gewährleistet wurde.

Prüfen, ob Schäden durch Regenwasser über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
Hier haftet, sofern der Schadensfall über die Gebäudeversicherung abgedeckt ist, die Gebäudeversicherung für den Wasserschaden. Weiterhin Trockenlegung des Kellers, Folgeschäden beseitigen. Die Instandsetzung der beschädigten Teile wird eventuell je nach Versicherung und Abdeckungsgrad auch von der Versicherung getragen.

Medieneinführungen
Es kann aber auch über die Medieneinführungen für Wasser, Strom, Gas, Kommunikation das Wasser eingedrungen sein.
Das ist sogar relativ häufig die Ursache!
Die Medien werden meist nicht mehr einzeln eingeführt, sondern mittels einer Mehrspateneinführung. Die Feststellung der Ursache ist hier nicht einfach. Aber genaues Hinschauen und Überprüfen ist sehr sinnvoll.

Hier gibt es auch verschiedene Varianten der Schadensursache:

- Die Außenmanschette der Mehrspateneinführung. Die wird meist vom Tiefbauer eingebaut.
- Die Verlegung der Medien, Wasser, Strom, Gas, Kommunikation. Die werden meist vom Versorger oder einem Subunternehmer eingebaut.

In dem Fall ist es wahrscheinlich ein Baumangel und es haftet auch hier der jeweilige Verursacher, also der es eingebaut hat.

Die Gebäudeversicherung haftet nicht bei grober Fahrlässigkeit!

Leider ist es nicht selten notwendig, dass ein gerichtliches Beweismittelverfahren eingeleitet werden muss. Diese Kosten müssen Sie als Bauherr bzw. Hauseigentümer vorstrecken. Das ist nicht günstig aber häufig notwendig um Baumängel festzustellen und sicherzustellen, dass die Baumängel auch beseitigt werden.
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Zur Beseitigung des Wasserschadens und etwaiger Mängel ist es sehr sinnvoll einen Fachmann (Bausachverständiger, Baugutachter etc.) zur Überwachung der Ausführung beizuziehen.

Und damit die Kosten des Rechtsstreits auch nicht zusätzlich auf Sie zukommen, schließen Sie frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung ab, aber vergleichen Sie verschiedene Angebote.

Denken Sie auch an eine Absicherung durch eine Hausratversicherung. Lassen Sie sich einen Versicherungsvergleich hier berechnen.

Kommentare

  1. Thorsten meint:

    Das kann teuer werden… Weiss ich aus eigener Erfahrung :/

    • Monika meint:

      Hallo Torsten
      Keine Baugewährleistung und keine Garantie mehr? Und die Gebäudeversicherung hat auch nicht bezahlt? Und was war der Grund, dass niemand haftet?
      Konnte denn geklärt werden, wie das Wasser eingedrungen ist?
      Denn das ist meines Erachtens erst einmal das grösste Problem. Wenn dann feststeht was die genaue Ursache ist, ist der Schaden dann auch entsprechend gedeckt, dachte ich.
      Ich bin gespannt auf Deine Antwort!
      Viele Grüsse
      Monika

    • max meint:

      Ich habe neu gebaut und einen Teil vom Altbau stehen gelassen! Dort ist meine Heiz und Wasserzentrale!

      Seit ich alles aufgegraben habe und die Leitungen neu gemacht habe, hab ich im alten Keller Wasser!
      Habt ihr eine Idee wie ich das machen könnte um das zu vermeiden???

      Danke im vorhinein!

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