Zuschüsse bei Investitionen – Austausch von alten Heizungen, Einsatz von Solarthermie

Die Heizung im Haus muss ausgetauscht werden, da die Heizung veraltet ist. Oder auch weil die Kosten für Öl und Gas für Ihr Haus von Jahr zu Jahr immer höher werden. Um die Kosten für Ihr Haus zu reduzieren ist auch zu prüfen, ob eine Unterstützung bzw. eine Ergänzung mittels Solarthermie sinnvoll ist.

Ein Haus-Energiecheck gibt Auskunft über sinnvolle Massnahmen für Ihr Haus.

Ein weiterer wichtiger Grund sich umzuschauen ist sicher auch die Prognose der Preissteigerung für Öl und Erdgas bis 2020.

Bis zum Jahr 2020 wird von deutlichen Preissteigerungen ausgegangen:

Öl und Fernwärme   => bis 60 Prozent
Erdgas                   => bis 35 Prozent

 

Quelle: Bernd Kasper, pixelio.de

Quelle: Bernd Kasper, pixelio.de

Das Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt zum Austausch von alten Heizanlagen und zum Einsatz von Solarthermie seit August 2012 wieder Förderungen in Aussicht. Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen. Die Förderungen erfolgen als Investitionszuschüsse und als Darlehen und Tilgungszuschüsse.

 
Die wichtigsten Förderungen im Überblick:

 

 

Investitionszuschüsse

I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)

  1. Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie = Warmwasseraufbereitung) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 € höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
  2. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.
  3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
  4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m2 auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).
  5. Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 € je Anlage (vorher 500 €) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 €).

Quelle: Marktanreizprogramm, Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Antragstellung für die Investitionszuschüsse erfolgt über das Ministerium.

 

Weiterhin können Förderungen im Rahmen von Darlehen über die KfW in Anspruch genommen werden:

Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm

II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)

  1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2) betragen bis zu 50 % (bisher 30 %) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).
  2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.
  3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.
  4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.
  5. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Quelle: Marktanreizprogramm, Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Antragstellung für Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm erfolgt über Ihre Hausbank.
 


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