Einbruchsicherung – Zuschuss für Investitionen

Einbruchsschutz für Haus und Wohnung – eine lohnende Investition!

Mit dem in 2015 durch die Bundesregierung bewilligten Förderprogramms “Kriminalprävention durch Einbruchsicherung” ist es möglich KfW Zuschüsse zur Einbruchsicherung zu beantragen.
Das betrifft Alarmanlagen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Viedeoüberwachungssysteme, aber ganz sicher für den Einbruchsschutz an Fenstern und Türen.

Bildquelle: Rike, pixelio.de

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Einbruchschutz durch Prävention. Der Einbruchschutz für Türen und Fenster, um das physische Eindringen zu erschweren oder sogar ganz zu verhindern. Aber auch die sichtbare Videoüberwachung zur Abschreckung, natürlich vor Einbrechern und Dieben.
Bisher waren Zuschüsse durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
nur möglich im Rahmen von Baumassnahmen zur energetischen Sanierung oder Sanierungsmassnahmen zur Barrierefreiheit.

 
Neu können Zuschüsse bei der KfW auch nur für Massnahmen zur Einbruchsprävention beantragt werden.

 
Das Programm “Kriminalprävention durch Einbruchsicherung” steht Hauseigentümern und Wohnungseigentümern, aber auch Mietern von Haus oder Wohnung zur Verfügung.

 

Der Zuschuss liegt bei 20 Prozent der gesamten Investition.
 

Bildquelle: Thorben-Wengert, pixelio.de

Bildquelle: Thorben-Wengert, pixelio.de


Die Investitionssumme für die Umbaumassnahme zum Einbruchsschutz muss mindestens 500 € betragen.
 
Maximale Höhe des Investitionszuschusses ist 1500 €.
 

Es handelt sich um einen Investitionszuschuss, das heißt keine Rückzahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Den Investitionszuschuss gibt es unabhängig von der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

 

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Um einen Zuschuss zur Einbruchsprävention von der KfW zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen bzw. folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Voraussetzung:

»  Antrag auf Investitionszuschuss bei der KfW stellen

»  2 Angebote  vor Beginn der Baumassnahme bei der KfW einreichen

»  alternativ 1 Angebot von einer zertifizierten Fachfirma einreichen

»  Auszahlung erfolgt nur nach Vorlage der Originalrechnung

 

Beispielrechnung Zuschuss:

10‘000 € Investitionssumme
= 2‘000 € = 20 % der Investititonssumme
»  1‘500 € Investitionszuschuss (maximale Höhe)

Steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen:

10‘000 € Investitionssumme
4‘400 € davon reine Handwerkerleistungen
Bei einer Steuerprogression von 25 % ergibt sich eine Steuerentlastung von 1’100 €.

Gesamtsumme 2‘600 €

 

Beispielrechnung zur optimalen Ausschöpfung des Zuschusses:

7‘500 € Investitionssumme

= 1‘500 € = 20 % der Investititonssumme
»  1‘500 € Investitionszuschuss (maximale Höhe)

Steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen:

7‘500 € Investitionssumme
3‘700 € davon reine Handwerkerleistungen
Bei einer Steuerprogression von 25 % ergibt sich eine Steuerentlastung von 925 €.

Gesamtsumme 2‘425 €

 

Einbruchsprävention besteht natürlich nicht nur aus finanziellen Investitionen.

Zur Finanzierung von Umbaumassnahmen ist generell ein Finanzierungsvergleich, auch in der Niedrigzinsphase, wichtig! Das gilt natürlich für alle Finanzierungen, egal ob Hausbau oder Hauskauf oder
für Umbaumassnahmen und Modernisierungsmassnahmen.
 

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