ElterngeldPlus – Elternzeit verdoppeln

ElterngeldPlus: Zeit fürs Kind und Chancen im Job

ElterngeldPlus für Kinder, die nach dem 01. Juli 2015 geboren wurden und werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Kinder und Familie und Erfolg im Beruf, eine herausfordernde Aufgabe.

Bisher hat das Elterngeld dafür gesorgt, dass eine finanzielle Absicherung für die berufliche Familien Auszeit gegeben ist. Der Zeitraum war gesetzt und wenn beide Eltern sich die Familienzeit teilen gab es noch paar Monate dazu für die Kinderbetreuung.

Bildquelle: Alexandra H., pixelio.de

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Neu ist, mit ElterngeldPlus kann die Familienzeit mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Damit verlängert sich der Elterngeldzeitraum. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.  Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Elternzeit.

Bis zu 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit sind dabei möglich.

Bildquelle: sillilein74, pixelio.de

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Sogar eine gleichzeitige Elternzeit kann bis zu vier Monate genommen werden, auch hier gilt das maximale Arbeitspensum von bis zu 30 Wochenstunden. Damit kann man mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten.

Flexiblere Elternzeit

Die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen.

Weitere Änderungen:

  • 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes
  • Elternzeit kann in drei, statt bisher zwei, Zeitabschnitte aufgeteilt werden
  • Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, der Arbeitgeber kann allerdings beim dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, sofern der Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt.
  • Arbeitgeber muss einen Antrag zu einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen. Ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.
  • die Anmeldefrist für die Elternzeit wurde für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes auf 13 Wochen erhöht

Elterngeld bei Mehrlingen

Für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Januar 2015 gab es eine gesetzgeberische Klarstellung:  Der  Elterngeldanspruch ist pro Geburt.  Zusätzlich gibt es, wie bisher, den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Kind.

 

Alleinerziehende

Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus

Grundlage ist das Voreinkommen, wie beim Elterngeld auch. Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen von 65 bis 100 Prozent wie das bisherige Elterngeld.
Beim ElterngeldPlus verdoppelt sich der Zeitraum und halbiert sich das Elterngeld pro Monat.
Das ElterngeldPlus wird damit für den doppelten Zeitraum gezahlt.

 

1 Elterngeld Monat = 2 ElterngeldPlus Monate

 

Elterngeld ohne Plus

Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.

Beantragung des ElterngeldPlus

ElterngeldPlus muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann einen Antrag auf ElterngeldPlus pro Kind stellen. Eine Änderung des Antrages ist bis zum Ende des Elterngeld Plus Zeitraums jederzeit möglich. Beratung und Unterstützung gibt es bei der zuständigen Elterngeldstelle in der Gemeinde bzw. des Kreises oder der Stadt unter “Familie Regional”.

 


Berechnung des Anspruchs: Elterngeld Rechner

Antragsformulare für das Elterngeld Plus

 

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Bildquelle: Jörg Brinckheger, pixelio.de

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